Evangelische Grundschule Meckenheim
 

 

Sprechstundenzeiten

Klasse Name Sprechstunde

Frau Simons
Dienstag, 2. Stunde

Frau Gahl Donnerstag, 6. Stunde
  Frau Lehr Nach Vereinbarung

Frau Schild Montag, 5. Stunde
1a
Frau Schwarz
Dienstag, 3. Stunde
2a Frau Kerp Nach Vereinbarung
2b Frau Hilger-Schoofs Mittwoch, 2. Stunde
3a Frau Schäfer Donnerstag, 6. Stunde
3b Frau Roevenich Dienstag, 3. Stunde
4a Frau Kannengießer Montag, 6. Stunde
4b Frau Amonat
Donnerstag, 6. Stunde

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine kurze Notiz mit, wenn Sie die Sprechstunde einer Kollegin besuchen möchten

Unterrichts – und Pausenzeiten

 

1.&2. Stunde

 

07:50-09:20 Uhr

 

Frühstückspause

 

09:20-09:30 Uhr

 

erste Hofpause

 

09:30-09:50 Uhr

 

3.&4. Stunde

 

09:50-11:20 Uhr

 

zweite Hofpause

 

11:20-11:35 Uhr

 

5.Stunde

 

11:35-12:20 Uhr

 

6. Stunde

 

12:20-13:05 Uhr

   

Erkrankung Ihres Kindes:

Telefon: 02225/6610

Ist ihr Kind erkrankt, rufen Sie am ersten Tag, an dem es nicht am Unterricht teilnehmen kann, in der Schule an und entschuldigen es. Der Hausmeister gibt die Krankmeldung an die Klassenlehrerin weiter. Vielleicht können Sie auch schon sagen, wie lange das Kind voraussichtlich fehlen wird und wem ggf. die Hausaufgaben mitgegeben werden sollen. Wenn Ihr Kind länger als drei Tage krank ist, geben Sie ihm bitte eine kurze schriftliche Entschuldigung mit. Ansteckende Kinderkrankheiten sind der Schule unverzüglich mitzuteilen.
Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit zum Arzt gehen muss, sagen Sie auch bitte Bescheid.
Langfristige Erkrankung: Bei Erkrankung von mehr als vier Wochen ist auch Hausunterricht möglich. Wenden Sie sich dann bitte an die Schulleitung.
Sportattest:
Kann Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Sportunterricht teilnehmen, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Ein Attest ist im Regelfall nur bei langfristigen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen erforderlich.
Plötzliche Erkrankung Ihres Kindes: Wenn Ihr Kind sich während des Unterrichts plötzlich krank fühlt, hat es die Möglichkeit, zu Hause oder bei der angegebenen Kontaktperson anzurufen, um dann ggf. abgeholt zu werden.
Beurlaubung vom Unterricht: In begründeten Ausnahmefällen können Kinder vom Unterricht beurlaubt werden. Handelt es sich nur um einen Tag, erteilt die Klassenlehrerin die Genehmigung. Längere Beurlaubungen sind bei der Schulleitung zu beantragen. Beurlaubung vor und im Anschluss an die Ferien sind grundsätzlich nicht möglich.

 

 





 



 

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