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Sprechstundenzeiten
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine kurze Notiz mit, wenn Sie die Sprechstunde einer Kollegin besuchen möchten |
Unterrichts – und Pausenzeiten
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Erkrankung Ihres Kindes: Telefon: 02225/6610 |
Ist ihr Kind erkrankt, rufen Sie am ersten Tag, an dem es nicht am Unterricht teilnehmen kann, in der Schule an und entschuldigen es. Der Hausmeister gibt die Krankmeldung an die Klassenlehrerin weiter. Vielleicht können Sie auch schon sagen, wie lange das Kind voraussichtlich fehlen wird und wem ggf. die Hausaufgaben mitgegeben werden sollen. Wenn Ihr Kind länger als drei Tage krank ist, geben Sie ihm bitte eine kurze schriftliche Entschuldigung mit. Ansteckende Kinderkrankheiten sind der Schule unverzüglich mitzuteilen. Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit zum Arzt gehen muss, sagen Sie auch bitte Bescheid. |
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| Langfristige Erkrankung: | Bei Erkrankung von mehr als vier Wochen ist auch Hausunterricht möglich. Wenden Sie sich dann bitte an die Schulleitung. | |
| Sportattest: |
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| Plötzliche Erkrankung Ihres Kindes: | Wenn Ihr Kind sich während des Unterrichts plötzlich krank fühlt, hat es die Möglichkeit, zu Hause oder bei der angegebenen Kontaktperson anzurufen, um dann ggf. abgeholt zu werden. | |
| Beurlaubung vom Unterricht: | In begründeten Ausnahmefällen können Kinder vom Unterricht beurlaubt werden. Handelt es sich nur um einen Tag, erteilt die Klassenlehrerin die Genehmigung. Längere Beurlaubungen sind bei der Schulleitung zu beantragen. Beurlaubung vor und im Anschluss an die Ferien sind grundsätzlich nicht möglich. |